Zielgruppe
Wir unterstützen straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Die Zuweisung der Jugendlichen erfolgt überwiegend über die Jugendgerichte und Staatsanwaltschaften. Häufig vermittelt die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendamt) Betroffene zu uns.
Es können sich grundsätzlich alle Interessierten an uns wenden.