Betreuungsweisungen
Ziel ist es die persönliche Lebenssituation zu verbessern und eine Perspektive aufzubauen.
Die Betreuungsweisung soll insbesondere Jugendliche und Heranwachsende erreichen, die mehrfach gravierende Straftaten begangen haben und sozial erheblich benachteiligt sind.
Die Betreuung wird durch die Betreuungshelfer*in in Form einer wöchentlichen Einzelbetreuung in der Einrichtung durchgeführt. Der Betreuungszeitraum liegt i.d.R. zwischen 6-12 Monaten.
Die Inhalte und die Art des unterstützenden Angebotes richten sich nach dem jeweiligen Bedarf des jungen Menschens:
Wir unterstützen z.B. bei
- persönlichen, sozialen oder familiären Schwierigkeiten
- den Finanzen (Anträge, Schulden etc.)
- Wohnungsproblemen
- Schul-und Ausbildungsproblemen
- Behördengängen
- Suchtprobleme
- der Auseinandersetzung mit seiner strafrechtlichen Situation
- seiner Lebensplanung