Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bezeichnet ein Verfahren, in dem Täter*innen und Opfern von Straftaten die Möglichkeit geboten wird, bestehende zwischenmenschliche Konflikte mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers einvernehmlich zu lösen. Im Mittelpunkt des TOAs stehen die Be- und Verarbeitung der Tat, ihre Folgen und die Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen der Täter*innen an die Geschädigten.
Anders als im Strafverfahren besteht im TOA die Möglichkeit, den bestehenden Konflikt gemeinsam zu lösen. Wenn das gelingt, kann auch ein Gerichtsverfahren überflüssig werden. Das Strafverfahren wird eingestellt.
Wir gehen davon aus, dass sich zwei mündige Personen gegenüber sitzen, d.h. dass Interventionen bezüglich der getroffenen Vereinbarungen durch den Vermittler nicht erforderlich sind. „Gültig ist, was zwischen den mündigen Betroffenen vereinbart wurde.“ Bei Jugendlichen werden die Personensorgeberechtigten mit einbezogen.
Der Vermittler begleitet und überwacht die Erfüllung der Wiedergutmachungsvereinbarung. Er berichtet abschließend schriftlich, nach der Einhaltung der Vereinbarung, an alle beteiligten Institutionen.
Der Verein Sprungbrett führt eine Opferkasse, um Tätern*innen die Möglichkeit einzuräumen, durch das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden Geld zugunsten des Opfers zu verdienen. Die Täter*innen erhalten 12,50 € pro gemeinnützige Arbeitsstunde. Der Verein Sprungbrett zahlt das Schmerzensgeld/ die Wiedergutmachung nach Ableistung der Stunden an das Opfer.