Für betroffene Jugendliche
Häufig gestellte Fragen:
Wie komme ich zum Sprungbrett?
Die meisten Jugendlichen kommen über eine Verurteilung vom Gericht zu uns.
Ihr könnt Euch aber auch zu jeder Zeit an uns wenden (nach einer Anzeige, vor einer Gerichtsverhandlung). Dazu müsst Ihr uns anrufen bzw. anmailen.
Wann darf ich zum Sprungbrett kommen?
Da wir straffällige Jugendliche betreuen, sollte auch eine vorrausgegangene Straftat vorliegen.
Was kostet Sprungbrett?
Ihr müsst nichts bezahlen!
Was könnt Ihr für mich tun?
Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Wir versuchen Euch bei allen Fragen und Problemen zu unterstützen. Versprochen! Deshalb ist es wichtig, dass Ihr frühzeitig zu uns kommt. Hier einige Bereiche wo wir Euch unterstützen können:
- Straftaten: Was soll ich nach einer Straftat tun? Brauche ich einen Anwalt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Wie kann ich meine Situation vor Gericht verbessern? Wie kann ich den Schaden wieder gut machen? Wie kann ich aus meiner kriminellen Clique aussteigen? Was kann ich tun, damit ich nicht wieder straffällig werde?
- Schulden: Wir beraten Euch und helfen Euch die Unterlagen zu ordnen, um dann Kontakt zur Schuldnerberatung herzustellen.
- Schul-und Ausbildungsprobleme: Wir beraten Euch wo Ihr einen Schulabschluss nachholen könnt. Wir unterstützen Euch bei Bewerbungsschreiben und der Ausbildungssuche. Wir gehen mit Euch zu Beratungseinrichtungen, die sich noch besser auskennen.
- Suchtprobleme: Mir läuft mein Alkohol- bzw. Drogenkonsum aus dem Ruder – Was kann ich tun? Wir vermitteln Euch zu Profis, die Euch helfen können.
… und vieles mehr! Falls Ihr Fragen habt – meldet Euch!